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Häufig gestellte Fragen zu Videoüberwachung

Beim Einsatz einer Videoüberwachung im Privaten Bereich sind einige Punkte zu beachten:

  • Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, etwa zum Schutz des Eigentums oder der körperlichen Unversehrtheit.
  • Der Kameraeinsatz muss verhältnismäßig sein.
  • Die Überwachung darf zeitlich und örtlich nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen.
  • Die Überwachung muss klar gekennzeichnet werden, z.B. durch Hinweisschilder, die auch den Verantwortlichen benennen.
  • Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben oder gelöscht werden, wobei die maximale Speicherdauer 72 Stunden beträgt. Eine längere Speicherung muss begründet und verhältnismäßig sein.
  • Die Auswertung der Aufnahmen darf nur bei einem konkreten Anlassfall erfolgen, etwa bei einem Einbruch.
  • Die Verarbeitung der Daten muss protokolliert werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen müssen sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Daten haben.
  • Wird eine private Liegenschaft nicht nur von der verantwortlichen Person und ihrer Familie bewohnt (z.B. Mehrparteienhäuser), kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig sein.
Videoüberwachung

Videoüberwachung

Die global veränderte Sicherheitslage rückt das Thema Videoüberwachung immer wieder in den Mittelpunkt. Mittlerweile ist sie in vielen Bereichen unerlässlich geworden. Neben der Überwachung von Gebäuden und der Zutrittserfassung dient Videoüberwachung sowohl der Prävention als auch der Aufklärung von Straftaten. Videosysteme sind vielseitig einsetzbar und können zur Überwachung folgender Bereiche eingesetzt werden:

  • Gebäude, Wohnungen und Grundstücke
  • Ein- und Ausfahrten
  • Neuralgische Punkte
  • Garagen und Parkflächen
  • Wochenendhäuser bis hin zu Gewerbegeländen

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